Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich, Umfang der Leistungen

1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Inanspruchnahme und Durchführung von Kursen, Seminaren, Workshops und artverwandten Leistungen der TPS Telekommunikations-, Planungs- und Schulungs GmbH (nachfolgend TPS genannt).

2. Der Umfang der Leistungen der TPS ergibt sich aus den vertragsgestaltenden schriftlichen Erklärungen beider Seiten unter Einbezug der Dokumente, auf die in den Erklärungen Bezug genommen wird.

2. Organisatorische Voraussetzungen

1. Lehrgangsanmeldung: Die Anmeldung zu den von TPS angebotenen Schulungsleistungen kann in unterschiedlicher Form erfolgen (schriftlich, mündlich, über E-Mail). Der Vertrag gilt mit dem Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung beim Auftraggeber als abgeschlossen. Die Einordnung der Anmeldung zu Kursen, Seminaren und Workshops erfolgt seitens der TPS in der Reihenfolge des Einganges. Dem Kunden wird empfohlen, zu einem frühestmöglichen Termin zu bestellen. TPS behält sich das Recht vor, wegen Nichterreichen der Teilnehmerzahl eine Terminverschiebung vorzunehmen. Der Vertragspartner wird rechtzeitig informiert.

2. Lehrgangsdurchführung: Die Kurse, Seminare oder Workshops werden in modern eingerichteten Schulungsräumen bzw. Kabinetten durchgeführt. Dabei werden für die Durchführung der Leistung moderne Hardware und aktuelle Software-Produkte eingesetzt. Die Qualität der Leistungen wird durch fachlich und pädagogisch qualifizierte Lehrkräfte gewährleistet. Bei firmeninternen Maßnahmen wird der Inhalt im Rahmen der Vertragsgestaltung vereinbart.

3. Stornierungsbedingungen: Der Rücktritt von der vertraglich vereinbarten Leistung ist für den Kunden bis 20 Tage vor Leistungsbeginn gebührenfrei möglich. Bei einem späteren Rücktritt ist durch den Kunden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75,00 € zu entrichten.

4. Zusatzangebot: Während der Schulungsmaßnahme können durch den Kunden freie Trainingskapazitäten und zusätzliche Konsultationen gegen Zahlung einer vereinbarten Vergütung in Anspruch genommen werden.

5. Zeugnis / Zertifikat: Die Lehrgangsteilnehmer haben Anspruch auf eine Teilnahmebestätigung oder bei entsprechendem Leistungsnachweis auf das vorgesehene Zertifikat. Die Art des Leistungsnachweises oder des Zertifikates ist im Qualifizierungsvertrag geregelt.

6. Kopierrechte: Alle Rechte des Nachdruckes und der Vervielfältigung der Kursunterlagen oder Teile davon, sind TPS vorbehalten. Kein Teil der Kursunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung von TPS in irgendeiner Form reproduziert, an Dritte weitergegeben oder vervielfältigt oder zu öffentlicher Wiedergabe benutzt werden. TPS hat das Recht, Kursunterlagen zu aktualisieren und zu modifizieren.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

1. Preise: Die Preise der TPS-Leistungen werden mit Anmeldung und Auftragsbestätigung Vertragsinhalt. Für Privatpersonen und firmengeschlossene Leistungen können Rabatte bei der Vertragsgestaltung vereinbart werden. Die angezeigten Preise sind Nettopreise und verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Weitere Leistungen sind gesondert zu vereinbaren.

2. Zahlungsbedingungen: Die Rechnungslegung erfolgt nach Beendigung der Leistung. Bei Lehrgangsdauer über 4 Wochen können Teilrechnungen vereinbart werden. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug auf das Konto der TPS zu überweisen. Bei Zahlungsverzug, bzw. im kaufmännischen Geschäftsverkehr ab Fälligkeit, werden Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe berechnet. Die Mahngebühren betragen 5,00 € je Mahnung. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

4. Haftung

1. Zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist TPS nur verpflichtet, soweit TPS eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer das Erreichen des Vertragszweckes gefährdeten Weise verletzt.

2. Jede Haftung ist auf solche typischen Schäden beschränkt, deren Eintritt TPS bei Vertragsabschluss nach den ihr damals bekannten Umständen vernünftigerweise vorhersehen konnte. Keine Haftung besteht für unmittelbare Schäden, Mängelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder auf Grund des Produkthaftungsgesetzes zwingend gehaftet werden muss.

3. Soweit Schadenersatz nach Vorstehendem ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gelten Ausschluss und Einschränkung auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte von TPS.

5. Sonstige Bestimmungen

1. Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

2. Der Auftraggeber/Teilnehmer erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, soweit dies für den Zweck des Vertrags erforderlich ist.

3. Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung des Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt und wird durch eine inhaltlich möglichst nahekommende Bestimmung ersetzt.

4. Als Gerichtsstand wird der Sitz der TPS vereinbart.